Informationen für Ärzte
Allgemeine Hinweise
Das Wiedererlangen der Handlungsfähigkeit und mehr Selbständigkeit
im täglichen Leben stehen im Vordergrund der ergotherapeutischen Behandlung.
Als Heilmittel ist die Ergotherapie eine Vertragsleistung der gesetzlichen
Krankenkassen.
Die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen und privaten
Krankenkassen bedürfen einer vorherigen ärztlichen Verordnung auf dem grünen
Formular Heilmittelverordnung Nr. 18.
Heilmittelverordnung
Hier finden Sie weitere Informationen zur Heilmittelverordnung und zur Diagnoseliste.Für ergotherapeutische Leistungen mit entsprechenden
möglichen Heilmitteln und Indikationsschlüssel steht
hier die Diagnoseliste zum Herunterladen zur Verfügung.